Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - z.B.:
Arbeiten an Innen- und Außenwänden
Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o.ä.
Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern
Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (Teppich, Parkett, Fliesen)
Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas-
oder Wasserinstallationen
Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
Modernisierung des Badezimmers
Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Herd,
Waschmaschine)
Die Höhe des Steuerbonus beträgt 20% von max. 3.000 Euro der Handwerkerkosten - also bis zu 600 Euro und Haushalt.
Für Erläuterungen oder weiterführende Informationen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.